Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern. Der Gesetzgeber unterscheidet betreffend der Inhaberschaft des Sorgerechts am Kinde zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Dabei werden die Begriffe des ehelichen und des unehelichen/nichtehelichen Kindes ausdrücklich im Gesetz nicht mehr verwandt; von der Sache her knüpft das Gesetz jedoch an diesen Erscheinungen weiterhin an. Die Eltern des Kindes sind Mutter und Vater.

Mutter ist, wer das Kind geboren hat;

Vater ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder die Vaterschaft im Zivilprozess hat feststellen lassen.