Auch das Arbeitsrecht wird von allen drei Rechtsanwälten der Kanzlei Kunze in allen seinen Facetten bearbeitet. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Wir stehen Ihnen sowohl für die Interessenvertretung auf Seiten der Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie uns damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten.
Benötigen Sie Hilfe zu einem- oder mehreren dieser Themen, kontaktieren Sie Sie Frau Rechtsanwältin Kunze gern unter: