Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner binden kann.
Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments durch dessen Verfasser zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine sichere Position in Gestalt einer Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen, oder
? in der Praxis sehr häufig ? mit einem Ehevertrag) verbunden werden.